Führerscheinklasse LKW
Klasse C1 – Mindestalter 18 Jahre | Vorbesitz der Klasse B
Schließt Klasse L und M mit ein Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dienen.
Klasse C1E – Mindestalter 18 Jahre | Vorbesitz der Klasse C1
Schließt die Klassen BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt,
mit ein Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit nicht mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Klasse C – Mindestalter 21 Jahre | Vorbesitz der Klasse B
Schließt Klasse C1 mit ein Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dienen.
Klasse CE – Mindestalter 21 Jahre | Vorbesitz der Klasse C
Schließt die Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D mit ein Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge