Harry's Fahrschule

 

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Fahrschule strukturiert um!

ACHTUNG

Wegen Umstrukturierung unserer Fahrschule wird die Fahrschule vom 17.11.- 25.11.23 geschlossen.
In dringenden Fällen sind wir per Mail oder per WhatsApp zu erreichen.
Wir bitten um Euer Verständnis.

Wir sind ab 27.11.23 wieder für euch gerne erreichbar.
Harry 's Fahrschule

 

 


Erste Hilfe Kurse zusammen mit Deinem Führerschein machen?

Das geht ab sofort bei uns! Aber bedenke, schnell muss man sein, da begrenzte Teilnehmerzahl!

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Anmelden nur in Verbindung mit einer Anmeldung zum Führerschein in einer unserer Filialen, telefonisch oder online gleich hier Anmeldeformular


 

Zusatzunterricht Klassen "B196" und "A"

Das gibt es auch bei uns! Aber bedenke immer, schnell muss man sein, da begrenzte Teilnehmerzahl!

B196 A Unterricht 23 1

Anmelden in einer unserer Filialen oder telefonisch, siehe auf unseren Seiten im Seitenkasten "Info / Hilfe".


 

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Prüfungen in Theorie und Praxis

Theorieprüfung

VORAUSSETZUNGEN

  • Die Theorieprüfung kann erst nach Besuch aller erforderlichen Theorieunterrichte abgelegt werden.
  • Der gestellte Führerscheinantrag muss beim TÜV eingegangen sein, daher bitte rechtzeitig die notwendigen Unterlagen (1. Hilfe Kurs, Sehtest, Passbild etc. machen und bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes abgeben)

Benötigte Unterlagen zur Theorieprüfung

  • Personalausweis oder Reisepass (kein Schülerausweis etc.)
  • Bestätigung über besuchte Theorieunterrichte

ANMELDUNG ZUR THEORIEPRÜFUNG

Sobald die Papiere beim TÜV eingegangen sind, werden Sie darüber informiert. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Platz für die Theorieprüfung, da hier der TÜV nur ein bestimmtes Kontingent an Plätzen für die Theorieprüfungen zur Verfügung stellt.

NICHT ERLAUBTE HILFSMITTEL

  • Handy (Mobilefon) o.ä.
  • Taschenrechner

Werden in der Theorieprüfung irgendwelche Hilfsmittel verwendet wird die Prüfung abgebrochen und es gibt eine Sperre von mindestens einem halben Jahr!


KRANKHEIT / NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG

Im Falle, dass die Theorie- oder Praxisprüfung auf Grund einer Krankheit nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir Sie dies uns telefonisch mitzuteilen, damit wir den TÜV darüber informieren können. Des Weiteren benötigen wir eine Krankmeldung, da sonst die entstandenen Gebühren für die Prüfung bezahlt werden müssen. Das Attest muss innerhalb von zwei Tagen bei uns eingegangen sein, damit wir dieses ebenfalls an den TÜV weiterleiten können.

Praxisprüfung

Der Termin für die Praxisprüfung wird zusammen mit Ihrem Fahrlehrer vereinbart. Hier bitte rechtzeitig mit Ihrem Fahrlehrer den Termin absprechen.

Die Praxisprüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn die hierfür erforderlichen Sonderfahrten absolviert sind (sofern vorgeschrieben) und wenn zusammen mit dem Fahrlehrer die Prüfungsreife festgestellt wurde.

Diese ist individuell und von Fahrschüler zu Fahrschüler verschieden.

BITTE BEACHTEN!
Der Termin zur Praxisprüfung bedarf einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen.
Um an der Praxisprüfung teilnehmen zu dürfen, müssen zuvor alle offenen Beträge bezahlt sein.

Benötigte Unterlagen für die Praxisprüfung

  • Personalausweis oder Reisepass (kein Schülerausweis etc.)
  • Bestätigung über die absolvierten Sonderfahrten (Ausbildungsbescheinigung -  hierum kümmert sich Dein Fahrlehrer)

PRAXISPRÜFUNG

ABLAUF DER PRAXISPRÜFUNG

  • Der Prüfer wird sich Ihnen gegenüber vorstellen
  • Überprüfung Ihrer Identität anhand des Personalausweises oder Reisepasses und Abgeben der Ausbildungsbescheinigung
  • Kurze Einweisung durch den Prüfer
  • Start der Prüfung
  • Bekanntgabe des Ergebnisses am Ende der Prüfungsfahrt und Nachbesprechung mit dem Prüfer
  • Aushändigung des Führerscheins, Abholbescheinigung beim Führerscheinamt oder Prüfprotokoll beim Nichtbestehen.

WIEDERHOLUNG DER PRAXISPRÜFUNG

Die Praxisprüfung kann i.d.R. alle zwei Wochen wiederholt werden. Beim ersten Nichtbestehen ist eine Verkürzung auf eine Woche möglich, wenn es keine gravierenden Mängel im Straßenverkehr gegeben hat und der Prüfer dies schriftlich auf dem Prüfprotokoll bestätigt hat. Hier müssen dann noch mindestens 5 vorgeschriebene Fahrstunden à 45 Minuten bis zur nächsten Praxisprüfung absolviert werden.

KRANKHEIT / NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG

Im Falle, dass die Theorie- oder Praxisprüfung aufgrund einer Krankheit nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir Sie dies uns telefonisch mitzuteilen, damit wir den TÜV darüber informieren können. Des Weiteren benötigen wir eine Krankmeldung, da sonst die entstandenen Gebühren für die Prüfung bezahlt werden müssen. Das Attest muss innerhalb von zwei Tagen bei uns eingegangen sein, damit wir dieses ebenfalls an den TÜV weiterleiten können.

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