Führerscheinklasse PKW - B17 bis B196/197
Klasse B17 – Mindestalter 16 ½ Jahre (Start)
Man kann sich ab 16-einhalb Jahren zur Fahrausbildung der Klasse B und/ oder BE anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule, Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird grundsätzlich nur in Deutschland und Östrreich anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken.
Klasse B – Mindestalter 18 Jahre
Schließt Klasse L und M mit ein Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt);
bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt.
Klasse B mit Schlüsselzahl 196 - Mindestalter 25 Jahr (5 Jahre im Besitz B)
125er upgrade zum Autoführerschein (B196) ohne Prüfung
Die Berechtigung Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren.
Rechtliches
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren.
Achtung:
Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen. Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.
Klasse A als Alternative
Der unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A hat eindeutig Vorteile:
- Du kannst ohne erneute Ausbildung Zweiräder aller Größen und Stärken fahren.
- Du darfst im Ausland fahren.
Viele unserer ehemaligen Klasse A1 Fahrschüler haben nach einiger Zeit den Wunsch größere Motorräder zu fahren und entscheiden sich dann doch noch für Klasse A. Der Aufwand und die Kosten für Klasse A sind relativ gering höher als bei Klasse B mit Schlüsselzahl 196.
Deine Voraussetzung
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
- Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
- Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen
- Der Führerscheinantrag muss nach der Fahrerschulung gestellt werden
Dein Fahrzeug
Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.
Krafträder mit:
- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Unter Fahrzeuge findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.
- Kawasaki Z 125 ABS A1 und B196 (Link)
- Piaggio Medley 125 ABS A1 und B 196 (Link)
Deine Ausbildungsdauer
Deine Ausbildungsdauer ist abhängig von:
- benötigte Fahrstundenanzahl
- gefahrene Fahrstundenanzahl pro Tag/Woche
- besuchte Theoriestundenanzahl pro Woche
Deine Theorie
Theorieunterricht
Damit du möglichst schnell deine Fahrerlaubnis bekommst, bieten wir dir 3Theorieeinheiten pro Woche an.
Neueste Medien und motivierte Fahrlehrer sorgen für einen spannenden Theorieunterricht.
Der Theorieunterricht besteht aus abgeschlossene Themen. Dein Einstieg ist jederzeit möglich.
Der Theorieunterricht wird nur auf Deutsch angeboten.
Anzahl Theorieunterricht: Spezifisch für alle Motorradklassen + B 196
- 4 Theorieeinheiten à 90 Min speziell für Klasse A
Deine Fahrstunde für B196
Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsstunden und Sonderfahrten.
Die praktische Fahrerschulung besteht aus mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten.
Damit dir die Ausbildung Spaß macht und du keine Stunde zu viel brauchst, sorgt dein Fahrlehrer für eine stressfreie Lernatmosphäre.
Das dein Fahrlehrer pünktlich ist und die Fahrzeiten einhält ist für uns selbstverständlich.
Die ersten Übungsstunden finden auf unseren eigenen Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.
Übungsstunden für B 196
In den Übungsstunden trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
Sonderfahrten für B196
In den Sonderfahrten trainierst du das Fahren auf der Landstraße und auf der Autobahn.
Du musst mindestens 1 Übungsstunde à 45 Minuten Autobahn fahren.
Du musst mindestens 1 Übungsstunde à 45 Minuten Landstraße fahren.
Benötigte Unterlagen
Schlüsselzahl zur Fahrerlaubnis hinzufügen, z.B. 96 (Anhänger) oder 196 (Klasse A1)
- Ausbildungsvertrag von Harry‘s Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein
- 1 aktuelles biometrisches PassfotoTeilnahmebescheinigung der Fahrschule über erfolgreiche Fahrerschulung
- Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde (noch unklar) € (Stand 01.01.20)
Klasse B197 – die neue Automatikregelung für Autoführerschein (ab April 2021)
Lernen, Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug und Fahrprüfung auf Automatikfahrzeug.
Bisher entscheidendender Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden. Das "Loswerden" der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich.
Neu seit dem 01.04.2021:
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Diese Fahrerlaubnis beinhaltet eine Ausbildung und Testung auf Fahrzeugen mit Automatik- und Schaltgetriebe. Sie berechtigt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg. Sofern das Fahrzeug mit genügend Sitzen ausgestattet ist, dürfen vom Fahrzeugführer maximal acht Personen befördert werden.
Anhängerregelung | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger:
- Es ist möglich einen Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse zu ziehen.
- Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg darf die Kombination maximal 3500 kg betragen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland. Sollte das Kraftfahrzeug mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW ausgestattet sein, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Klasse BE – Mindestalter 18 Jahre | Vorbesitz der Klasse B
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.